B196 Ausbildung
Dein Kurs startet am 04.08.2026 und beinhaltet:
- die theoretische Ausbildung, 4 x 90 Minuten Dein Theoriekurs findet am 04.+ 06.08.26 von 18 Uhr bis 21 Uhr statt.
- das Lehrbuch der Klasse A
- die praktische Fahrausbildung, 5x 90 Minuten.
- die Übungsfahrten kannst Du wahlweise auf einem Roller/Motorrad mit Automatik-, oder Schaltgetriebe und ABS absolvieren.
- Safety First: wir stellen die komplette Schutzausrüstung für die Ausbildungsfahrten zur Verfügung. .
Je nach Begabung können weitere Übungsstunden nötig sein, um den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsumfang durchzuführen. (Siehe Anlage 3 und 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung)
Nur wenn der Bewerber während den fahrpraktischen Übungen den Nachweis erbracht hat, dass er zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse A1 befähigt ist, darf die Fahrschule eine Bescheinigung ausstellen.
Und zum Schluss: Mit dieser Bescheinigung stellt man den Antrag auf den neuen Führerschein (innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung). Für diesen Antrag benötigt man die Kopie vom Ausweis, Kopie des Führerscheins und ein Passbild. Nach Abgabe des Antrags wird ein neuer EU-Führerschein mit der Schlüsselnummer "B196" erstellt, der in der Regel nach 2- 3 Monaten zugeschickt wird.
Voraussetzungen für die Schulung sind ein Mindestalter von 25 Jahren und 5 Jahre durchgehender Besitz der Führerscheinklasse B.
Eine Theorieprüfung oder Praxisprüfung ist nicht vorgeschrieben.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhältst Du von uns eine Bescheinigung, mit der Du bei der Behörde Deinen neuen Führerschein mit Schlüsselzahl 196 bekommst.
Damit darftst Du dann Motorräder mit bis zu 125 cm3 (auch mit Beiwagen) und max. 11 kW in Deutschland fahren. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht, darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Entsprechende Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind auch zulässig.
Bitte beachte , dass die Schlüsselzahl B196 ausschließlich in Deutschland gültig ist und kein Aufstieg zum Führerschein der Klasse A2 oder A möglich ist.