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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Ein Gläschen kann bereits zu viel sein!

15.11.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Mit „Null Promille“ fahren Sie auf der sicheren Seite Vor zehn Jahren sank der Grenzwert für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahranfänger gilt seit 2007 sogar das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, findet Fahrlehrer Klaus Bruckmaier. „Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so der Inhaber der Fahrschule Bruckmaier. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“ Auch die 0,5-Promille-Grenze und die Erhöhung der Bußgelder für Alkoholdelikte haben zu einer deutlichen Verbesserung der Unfallstatistiken geführt. Ist die Forderung da wirklich angebracht, dass Autofahrer auch noch auf das „eine Gläschen“ verzichten sollen? „Genaugenommen sollten sie das jetzt schon tun“, erklärt Klaus Bruckmaier. „Denn was viele nicht wissen: Schon eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden. Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Auch erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch fahren?“ Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der engagierte Fahrlehrer dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen: „Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“ Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also durchaus sinnvoll, sich diese zum persönlichen Gesetz zu machen. Tipps zum sicheren Fahren über die Feiertage gibt Klaus Bruckmaier gern unter der Durchwahl 089-507207 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Bruckmaier, Trappentreustrasse 42, 80339 München.

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Welche Fahrschule ist die richtige?

15.10.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ganz wichtig: Die Chemie muss stimmen! Autos werden immer schneller, der Verkehr immer unübersichtlicher, Umweltfragen immer drängender: Jugendliche zu guten und verantwortungsvollen Fahrern auszubilden, ist heute wichtiger denn je. Deshalb kommt der Wahl der richtigen Fahrschule für den Nachwuchs große Bedeutung zu. Anstatt einfach nur nach dem scheinbar günstigsten Angebot zu suchen, sollte man sich dabei Zeit nehmen und verschiedene Fahrschulen einer persönlichen Prüfung unterziehen, rät Fahrlehrer Klaus Bruckmaier. „Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und -schüler“, erklärt der Inhaber der Fahrschule Bruckmaier. „Wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, schenkt man natürlich auch seinen Worten keine große Beachtung. Schüler lernen dann zwar für die Prüfung, aber nicht fürs Leben.“ Fahrschulen sollten deshalb eine kostenlose Theorie-Probestunde anbieten. So können Interessierte nicht nur die Ausbilder, sondern auch die Art und Weise, wie der Stoff vermittelt wird, kennen lernen. „Jeder Mensch ist anders: Was dem einen gefällt, damit kann der andere nichts anfangen. Deshalb ist auch nicht jede Fahrschule für jeden Fahrschüler geeignet“, so Klaus Bruckmaier. Und ebenso braucht jeder Mensch unterschiedlich lange, bis er zur Prüfung bereit ist. Bei Angeboten à la „garantiert mit 20 Fahrstunden zum Führerschein“ sollten daher die Alarmglocken läuten. „Wer so etwas verspricht, handelt verantwortungslos“, schüttelt Klaus Bruckmaier den Kopf. „Erkundigen Sie sich bei so einer Fahrschule doch mal nach den Durchfallquoten – die werden nicht gerade niedrig sein. Auch wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden möglichst niedrig zu halten. Trotzdem ist individuell verschieden, wie lange jemand braucht. Zur Prüfung wird bei uns erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen – sonst zahlen die Schüler am Ende drauf.“ Die Fähigkeit, individuell auf jeden Schüler einzugehen, ist ein wichtiges Kriterium für einen guten Fahrlehrer. Nur wer ihre Sprache spricht, kann junge Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden. Bei einem persönlichen Gespräch, einer kostenlosen Theorie-Probestunde und vielleicht noch dem Mitfahren bei einer Praxisstunde stellt sich schnell heraus, ob die Chemie stimmt. Auf dieser Grundlage fällt die Entscheidung für eine Fahrschule dann leicht. Die Fahrschule Bruckmaier bietet kostenlose Probestunden, Kennenlern-Gespräche und Führungen durch Fahrschulen und Fuhrpark an. Nähere Informationen gibt es bei Klaus Bruckmaier unter der Durchwahl 089-507207 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Bruckmaier, Trappentreustrasse 42, 80339 München.

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Gut unterwegs bei Nebel und Schnee

15.09.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nicht nur Fahranfänger fürchten schlechte Witterungsbedingungen Schlechte Sicht, tückische Glätte, vereiste Schlösser: Fahren im Herbst und Winter ist eine Herausforderung. Und das nicht nur für Fahranfänger, denen die nötige Sicherheit und Routine fehlt. Plötzlich auftretender Nebel oder Blitzeis können auch alte Hasen am Steuer buchstäblich ins Schleudern bringen. Bereits im Herbst ist besondere Vorsicht geboten, beispielsweise wenn Laub auf der Fahrbahn liegt. „In Verbindung mit Feuchtigkeit kann die Straße schnell zur Rutschbahn werden“, mahnt Fahrlehrer Klaus Bruckmaier. „Oder wenn Nebel aufzieht. Viele fahren dann zu schnell.“ Als Faustregel gilt: Beträgt die Sichtweise unter 50 Meter, sind höchstens 50 km/h erlaubt. Wird die Sicht noch schlechter, muss das Tempo weiter gedrosselt werden. Wie wichtig eine gute Ausbildung für Verkehrssicherheit in der kalten Saison ist, kann der Inhaber der Fahrschule Bruckmaier gar nicht genug betonen: „Ganz wichtig ist, die Fahrweise der Witterung anzupassen. Wir bereiten unsere Schüler intensiv auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren vor.“ Die Tipps, die er seinen Schüler gibt, sollten sich auch routinierte Fahrer zu Herzen nehmen, meint Klaus Bruckmaier. „Wer sich in der kalten Jahreszeit ins Auto setzt, muss genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat. Das beginnt bei der richtigen Ausstattung – Winterreifen, Frostschutzmittel, Eiskratzer.“ Viele denken z.B. nicht daran, rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen. Dies sollte bereits bei Temperaturen um +7° C geschehen. Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, bei Verkehrsgefährdung durch die mangelnde Bereifung sogar 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Für alle, die sicher durch den Winter kommen möchten, hat Klaus Bruckmaier noch viele weitere Ratschläge auf Lager. Dazu gehören der perfekte Sitz hinterm Steuer, richtiges Schalten und angemessener Abstand. „Nicht nur junge Fahrer sind dabei häufig unsicher“, weiß er. Deshalb bietet die Fahrschule Bruckmaier zu Beginn der kalten Jahreszeit kostenlose Beratungen zur richtigen Fahrweise an. Ein Service, der sich hoffentlich reger Nutzung erfreuen wird, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Nähere Informationen zur kostenlosen Fahrsicherheits-Beratung gibt es bei Klaus Bruckmaier unter der Durchwahl 089-507207 oder direkt in der Fahrschule Fahrschule Bruckmaier, Trappentreustrasse 42, 80339 München.

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Tuning – mit Sicherheit!

15.08.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Veränderungen am Fahrzeug müssen sofort eingetragen werden Fahrzeugtuning ist schwer im Trend – gerade bei jungen Autofahrern. Doch aus dem coolen Hobby kann schnell eine Straftat werden. „Wer sein Auto mit illegalen Teilen aufrüstet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Stress mit der Versicherung, sondern auch Fahrverbot oder sogar eine vorläufige Festnahme“, warnt Fahrlehrer Klaus Bruckmaier. „Also Hände weg von Tuning-Teilen, die zwar schön aussehen aber die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Das ist lebensgefährlich und strafbar.“ Doch leider boomt der Markt mit illegalen Produkten. Schwarze Schafe finden sich nicht nur im Internet, sondern auch auf Fachmessen. „Die schrecken leider auch nicht davor zurück, Gutachten zu fälschen“, weiß der Inhaber der Fahrschule Fahrschule Bruckmaier. „Um Teile ganz ohne Gutachten sollte man natürlich prinzipiell einen großen Bogen machen.“ Wer einem unseriösen Anbieter auf den Leim gegangen ist, erfährt das oft erst bei der Abnahme der Modifikationen durch einen Sachverständigen. Denn der Einbau von Produkten mit einem Teile- oder Materialgutachten muss vom TÜV genehmigt werden. Bei dieser Prüfung durchzufallen, ist ärgerlich und teuer. „Mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) sind Sie auf der sicheren Seite, da entfällt auch die Abnahme“, erklärt Klaus Bruckmaier. „Die Teile-ABE müssen Sie aber bei allen Fahrten mitführen.“ Denn die nächste Verkehrskontrolle kommt bestimmt – und dann muss nachweisbar sein, dass alle Tuning-Maßnahmen zugelassen sind. Deshalb ist es ganz wichtig, nach einer Genehmigung durch den TÜV die Fahrzeugpapiere umgehend auf den neuesten Stand zu bringen. „Vom Gutachter bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie die Veränderungen bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief eintragen lassen können“, so der engagierte Fahrlehrer. „Das sollten Sie sofort tun, denn erst dann ist das Tuning legal!“ Solange die Sicherheit im Vordergrund steht, ist für Klaus Bruckmaier gegen Tuning nichts einzuwenden. „Wer sich im seriösen Fachhandel beraten lässt, kann normalerweise nichts falsch machen“, meint er. Und manche Umbauten können sogar zu besserem Fahrverhalten führen. „Breitere Reifen sorgen zum Beispiel für mehr Sicherheit und mit sogenanntem Eco-Tuning kann man Benzin sparen.“ Fragen zu sicherem Autotuning beantwortet Ihnen Klaus Bruckmaier gern unter der Durchwahl 089-507207 oder direkt in die Fahrschule: Fahrschule Bruckmaier, Trappentreustrasse 42, 80339 München.

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Andere Länder, andere Sitten!

15.06.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Verkehrsvergehen im Ausland können die Reisekasse empfindlich schröpfen Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß Fahrschulinhaber Klaus Bruckmaier. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Ländern und Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät Klaus Bruckmaier. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Inhaber der Fahrschule Fahrschule Bruckmaier noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet Klaus Bruckmaier auch gern unter der Durchwahl 0172-270 85 18 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Bruckmaier, Trappentreustrasse 42, 80339 München.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.05.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahren unter Medikamenteneinfluss kann den Führerschein kosten. „Drogen am Steuer“ – die meisten denken dabei an Marihuana, Kokain und andere illegale Substanzen. Was jedoch kaum jemand weiß: Viele der Pillen, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine oder größere Wehwehchen schlucken, können eine ähnliche Wirkung haben. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Ein Rausch kommt schneller als man denkt“, warnt Fahrschulinhaber Klaus Bruckmaier. „Und wird man dann in einen Unfall verwickelt, kann das richtig unangenehm werden.“ Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können Folgen des Fahrens unter Medikamenteneinfluss sein, so der in Verkehrsrecht firme Fahrlehrer. Jeder, der sich nach Einnahme eines Arzneimittels – egal, ob verschreibungspflichtig oder nicht – ans Steuer setzen möchte, sollte den Beipackzettel deshalb gründlich durchlesen. Sind Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss das Auto in der Garage bleiben. „Und das nicht nur wegen der rechtlichen Konsequenzen!“, betont der Inhaber der Fahrschule Bruckmaier. „Benommenheit, Müdigkeit, verschwommenes Sehen oder Tunnelblick sind nur einige der Nebenwirkungen, die schon ein rezeptfreier Hustensaft haben kann. Unter dem Einfluss solcher Mittel ist man im Straßenverkehr eine Gefahr für sich selbst und andere.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich deshalb auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen, rät Klaus Bruckmaier. „Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden und Alkohol sollte natürlich absolut tabu sein. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, gehen Sie bitte kein Risiko ein und steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um!“ Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet Klaus Bruckmaier gern unter der Durchwahl 089-507207 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Bruckmaier, Trappentreustrasse 42, 80339 München.

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