Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Gut informiert ins Ausland
15.08.2014 | FAHRSCHUL-WISSENFernreisen mit dem Auto sollten gründlich vorbereitet werden Von A wie Autobahnmaut bis Z wie verkehrsbeschränkte Zonen: In vielen Reiseländern gelten andere Regeln und Gesetze als bei uns. Wer sie nicht kennt, muss mit etwas Pech tief in die Tasche greifen. Daher ist ratsam, sich vor Reiseantritt gut über die Bestimmungen am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern zu informieren. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten Sie aufpassen“, rät #userInhaber# von der #userName#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“Zu schnelles Fahren wird im Ausland häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet." Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in mehreren osteuropäischen Staaten sowie Italien. In Italien gibt es zudem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten aktuellen Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, empfiehlt Fahrlehrer #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre Kfz-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab. Achten Sie auch auf die richtige Ausstattung. Zum Beispiel ist es in vielen Ländern Pflicht, eine Warnweste mitzuführen.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Fahren mit Anhänger: Das müssen Sie wissen
15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSENB, BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige? Als Besitzer eines EU-Führerscheins Anhänger anzukoppeln, kann schnell Kopfzerbrechen verursachen. Denn die Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Dabei heißt es rechnen: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen höchstens 3,5 t betragen. „Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich sonst strafbar machen“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, hat die Qual der Wahl, denn seit 2013 gibt es zwei Anhänger-Klassen. Fahrlehrer #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Mit einer herkömmlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie an Ihren PKW jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ankoppeln. Mit der neuen Klasse B96 darf Ihr Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 t haben. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Um eine Fahrerlaubnis der Klasse BE zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei B96 entfällt die praktische Prüfung und man muss lediglich sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Für Ihre Entscheidung sollten Sie allerdings nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Jetzt planen – später freuen
15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, es gibt viele gute Gründe, den Anhänger-Führerschein zu machen. Wäre das auch für Dich besser? Und welche Klasse ist die passende für Dich? Tipps für die richtige Entscheidung findest Du in diesem Newsletter. Sicher hast Du auch schon Deinen Sommerurlaub geplant. Falls es mit dem Bike in die Ferne gehen soll, ist gute Vorbereitung das A und O für eine gelungene Reise. Mit unseren Tipps kann dabei praktisch nichts mehr schief gehen. Lies gleich weiter! Gute Fahrt in allen Lebenslagen wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Traumjob mit Verantwortung
15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSENBeruf und Berufung liegen für Fahrlehrer dicht beieinander Wer hat Vorfahrt, wie berechnet sich der Bremsweg eines Pkws und was tun, wenn der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Viele glauben, dass der Beruf des Fahrlehrers sich größtenteils darin erschöpft, Fragen wie diese zu beantworten – und ab und zu den Schülern ins Lenkrad zu greifen. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Hauptaufgabe eines Fahrlehrers ist, die Schüler zu sicheren Fahrern zu machen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Und dazu reicht es nicht aus, ihnen theoretisches Wissen vorzusetzen.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer, neben der fachlichen Kompetenz, vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. „Gerade junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus“, weiß #userInhaber#. „Ein gutes Verhältnis zu den Schülern ist daher ganz wichtig. Nur wenn wir sie erreichen, können wir ihnen bewusst machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr im schlimmsten Fall das Leben anderer – und ihr eigenes – zerstören können.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen. Die Kosten für die Ausbildung liegen normalerweise zwischen 6.000 und 7.000 Euro. „Eine Investition, die sich lohnt, wenn man in einem sozialen Beruf mit Zukunft arbeiten will. Zudem kann Meister-Bafög beantragt werden“, erklärt der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zur Fahrlehrerausbildung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Niedriges Konto – sichere Zukunft
15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSENAuch nach der Reform können Punkte in Flensburg abgebaut werden Bei acht ist Schluss: Die Reform des Verkehrszentralregisters hat den Punktestand, der zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, stark nach unten verschoben. Auch wenn seit dem ersten Mai insgesamt weniger Punkte vergeben werden, sollte man deshalb rechtzeitig die Notbremse ziehen, wenn das Konto steigt. „Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten können Sie durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und ersetzt das bisherige Aufbauseminar plus verkehrspsychologische Beratung. „Der verkehrspädagogische Teil wird von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt und an die individuellen Verstöße der Teilnehmer angepasst“, erläutert #userInhaber#. „Den zweiten Teil übernehmen Verkehrspsychologen. Sie zeigen den Teilnehmern, wie sie ihr persönliches riskantes Fahrverhalten ändern können.“ Beide Teile umfassen jeweils zwei Module von 90 bzw. 75 Minuten. „Zeit, die man rechtzeitig investieren sollte“, rät Fahrlehrer #userInhaber#, „denn haben Sie erst einmal 6 Punkte erreicht, können Sie diese nicht mehr abbauen. Außerdem lässt sich das Konto nur alle fünf Jahre um einen Punkt reduzieren. Deshalb ist es nicht verkehrt, schon beim ersten Punkt in Flensburg ein Fahreignungsseminar zu besuchen.“ Und was passiert, wenn das Punktekonto bereits prall gefüllt ist? „Auch eine Teilnahme bei 6 oder 7 Punkten ist sehr sinnvoll und kann sich bei einer Gerichtsverhandlung manchmal strafmildernd auswirken. Zwar verringert sich durch die Teilnahme der Kontostand nicht mehr, aber mit einem veränderten Fahrverhalten können Sie weitere Punkte eventuell vermeiden.“ Die #userName# bietet den verkehrspädagogischen Teil des Seminars regelmäßig für Gruppen und Einzelpersonen an. Auf Wunsch wird auch die Teilnahme am verkehrspsychologischen Teil organisiert. Fragen beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#,#userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Mach Karriere in Deiner Fahrschule
15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, bist Du gerade auf der Suche nach einer Ausbildung, einem Studien- oder Umschulungsplatz? Überlegst Du noch, was Dein Traumjob sein könnte? Dann solltest Du diesen Newsletter besonders aufmerksam lesen, denn heute geht es um interessante Arbeits- und Karrieremöglichkeiten in Deiner Fahrschule. Vielleicht kennst Du ja auch jemanden, der gerade nach neuen Perspektiven sucht. Dann leite den Newsletter einfach weiter. Einen guten Start in die Traumkarriere wünscht Dein Team von der {fahrschule}
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