Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Gebt Euch den Startkuss
14.02.2016 | FAHRSCHUL-NEWSVALENTINSTAG BEI EURER FAHRSCHULE BRUCKMAIER- GEBT EUCH DEN STARTKUSS Ihr seid verliebt und das Einzige, was Euch zu Eurem Glück noch fehlt, ist der Führerschein? Dann kommt bis zum 19. Februar zu uns in die Fahrschule! Zum Valentinstag bekommt Ihr pro Person 50 €* Startguthaben für Eure Neuanmeldung zur Fahrerlaubnisausbildung. Dein Schatz hat bereits einen Führerschein? Kein Problem: Bei Vorlage des gültigen Führerscheins, erhält er trotzdem einen 50 € Gutschein, den er nur auf Dich übertragen kann und ihn Dir als Valentinsgeschenk überreichen darf! Somit erhältst Du sogar 100 € Startguthaben!!! Die Vorraussetzung: BEWEISST UNS EURE LIEBE DURCH EINEN KUSS! *Keine Barauszahlung möglich. Nur in Verbindung mit je einer Neuanmeldung in allen Filialen der Fahrschule Bruckmaier. Sollte Dein Partner schon einen Führerschein besitzen, so erhältst Du unter persönlicher Vorlage des gültigen Führerscheins ein Startguthaben in Höhe von 100 €. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar!
Mehr erfahren >Fahrradstraßen **Straßen mit Vorrang für den Radverkehr**
12.02.2016 | FAHRSCHUL-NEWSBei einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion eines " Radweges ". Anderer Fahrzeugverkehr darf die Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist. Sind Kraftfahrzeuge zugelassen, gilt eine Geschwindigkeit von maximal 30 Stundenkilometern. Gegebenenfalls müssen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit verringern, um Radfahrer nicht zu behindern oder zu gefährden. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, müssen dabei aber möglichst rechts fahren. Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen "(Inlineskater) frei“ kann Inlinefahren und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden. Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern halten. Dabei gilt: "Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben". Autofahrer dürfen sich nicht an den Radlern vorbeizwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen. Insgesamt gibt es in München 57 Fahrradstraßen. Damit ist und bleibt München die Stadt mit den meisten Fahrradsraßen in Deutschland.
Mehr erfahren >Leiser, schneller, sicherer!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDas neue Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehrsrecht Zumindest 2016 wird es auf deutschen Autobahnen keine Pkw-Maut geben: Nachdem die Europäische Kommission Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete, hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Abgabe zunächst auf Eis gelegt. Mit welchen wichtigen Veränderungen wir in diesem Jahr dagegen rechnen müssen, schildert #userInhaber# von der #userName#. „Wenn Sie zu den sportlichen Autofahrern gehören, müssen Sie in Zukunft eventuell leiser treten“, so der Fahrschulinhaber. „Ab Juli dürfen nachträglich eingebaute Klappenauspuffanlagen nicht mehr Lärm verursachen als ein serienmäßiger Auspuff. Ein lautes Aufheulen beim Start wird dann der Vergangenheit angehören.“ Die neue Regelung soll die Lärmbelästigung auf Deutschlands Straßen reduzieren – gut für die Anwohner, schlecht für alle Freizeit-„Rennfahrer“. Wer bereits einen Klappenauspuff besitzt, kann jedoch aufatmen: Nur neu angeschaffte Fahrzeuge sind betroffen; bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Und die Autohersteller suchen bereits nach Lösungen, die zukünftig beide Seiten befriedigen sollen. Durchweg positiv dürfte dagegen die Erweiterung des Onlinezulassung-Services aufgenommen werden: „Seit letztem Jahr ist es möglich, sein Fahrzeug über das Internet anzumelden. Ab 1. Januar 2016 können neben Adressänderungen nun auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen online vorgenommen werden“, berichtet #userInhaber#. Lange Wartezeiten und überfüllte Zulassungsstellen sind damit hoffentlich bald Geschichte. Für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen soll ein längeres Erste-Hilfe-Training für Fahrschüler sorgen. „Bisher waren für die Führerschein-Klassen A und B sechs Zeitstunden Unterricht Pflicht“, erläutert Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Ab 2016 kommen zwei weitere Stunden hinzu. Der neue Erste-Hilfe-Kurs besteht dann aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.“ Wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse im Straßenverkehr sind, wird nach Einschätzung des engagierten Fahrlehrers leider häufig unterschätzt. Seine Empfehlung zum neuen Jahr lautet deshalb: „Frischen Sie Ihr Wissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort wieder einmal auf, damit Sie im Falle eines Notfalles kompetent helfen können!“ Fragen zum Umgang mit den Neuerungen in der StVO beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Besonders hart geahndet: Verstöße in der Probezeit
15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAufbauseminare sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr Für Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, existieren spezielle Auflagen, zum Beispiel die Null-Promille-Grenze. Wird ein Fahranfänger auch nur mit minimalem Alkohol im Blut erwischt, gilt dies bereits als schwerer Verstoß – und das hat in der Probezeit spezielle Konsequenzen. „Verstöße von Fahranfängern werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Zu den leichten Vergehen gehören etwa Kennzeichenmissbrauch und die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs; bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Missachtung einer roten Ampel oder Verstoß gegen die Null-Promille-Regel handelt es sich dagegen um schwere Zuwiderhandlungen.“ Mit zwei leichten oder einem schweren Verstoß gilt ein Fahranfänger als auffällig und muss ein sogenanntes Aufbauseminar absolvieren. „Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt“, schildert Fahrlehrer #userInhaber# den Ablauf. „Die Sitzungen werden in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern abgehalten. Hier tauscht man sich über Fahrfehler und besonders die Themen Alkohol am Steuer und Unfälle nach Disko-Besuchen aus.“ Zwischen dem ersten und dem zweiten Treffen finden Beobachtungsfahrten statt, bei denen jeweils zwei Teilnehmer einen dritten begleiten und seine Fehler registrieren. Diese werden im Nachgang ausgewertet. Der Austausch und die gemeinsame Reflektion dienen dazu, das eigene Verhalten und die eigene Einstellung im Dialog mit den anderen zu ändern. Die Fahranfänger sollen sich eine rücksichtsvolle und partnerschaftliche Fahrweise aneignen, um gefährliche Situationen zukünftig zu vermeiden. „Uns ist es wichtig, junge Menschen schon während der Führerscheinausbildung zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausgebildet werden, um so zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen beizutragen. Für uns ist es natürlich das größte Lob, wenn der Schüler nicht an so einem Seminar teilnehmen muss.“, erklärt #userInhaber#, der diese Seminare in seiner Fahrschule regelmäßig anbietet. Zu diesem Zweck haben Fahrlehrer der #userName# eine spezielle Ausbildung erhalten. Genauere Informationen und die nächsten Termine für Aufbauseminare erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Übermut tut selten gut!
15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Dich im Straßenverkehr stets korrekt zu verhalten, ist wichtig für Deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Gerade Fahranfänger stehen deshalb unter besonderer Beobachtung. Lässt Du Dir in der Probezeit einen Verstoß zuschulden kommen, steht schnell ein Aufbauseminar an. Was es damit auf sich hat, erfährst Du in diesem Newsletter. Graue Tage und ungemütliches Wetter bringen neue Herausforderungen im Straßenverkehr. Auf nassen, rutschigen Straßen und bei schlechter Sicht ist es wichtig, dass Du besonders vorsichtig fährst. In diesem Newsletter erfährst Du deshalb alles, was Du über das Fahren bei schwierigen Wetterverhältnissen wissen musst. Eine sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
Mehr erfahren >Discount Preise in einer Fahrschule ?
03.12.2015 | FAHRSCHUL-NEWSDiscountpreise Die Fahrschulen, die glauben dass der Preis ein gutes Marketinginstrument ist, unterliegen einem Irrtum. Wenn das so wäre, würde es doch jeden Discounter bestens gehen – oder? Doch was kann passieren, wenn sich immer mehr Anbieter in die Billigschiene hineinziehen lassen. Eines ist klar: Niemand kann Wunder vollbringen. Schon gar nicht, wenn es um Qualität im Allgemeinen und um deren aufwandadäquate Bezahlung geht. Schließlich sehen wir immer wieder, welche Folgen der Drang nach immer billigeren Leistungen hat. Ich denke da an Fleischskandal, Weinskandal, Fischwurmskandal, illegale Rindfleisch-Importe, und viele mehr. Von EHEC und anderen Grässlichkeiten ganz zu schweigen. All diese Beispiele stellen nur die Spitze einer ruinösen Wirtschaftsentwicklung insgesamt dar, denn es existiert kaum mehr eine Branche, in der es diese Discountbewegung nicht in all ihren Ausprägungen gibt. Wie sieht das aber nun in der Fahrschulbranche aus? Auch hier hat die Billigwelle in einigen Gebieten Einzug gehalten und verspricht den billigen Führerschein. Es wird sogar mit “Qualität muss nicht teuer sein” geworben. Hier treffen die Nachteile jedoch noch direkter den Verbraucher als beim Kauf von Konsumgütern, denn in der Fahrschulbranche geht es um eine Dienstleistung direkt am Menschen. Noch präziser, es geht um Menschenleben und Verkehrssicherheit. Es geht aber auch um guten Ruf, Image, Ethik und Meinungsbildung einer ganzen Branche gegenüber Kostenträgern, öffentlichen Institutionen, Medien und politischen Entscheidungsträgern. Auch wenn diese auf Kosten der Fahrschulen auf Kauf- oder Wählerstimmenfang sind, wird jeder vernünftig denkende von ihnen erkennen, dass es keine Verkehrssicherheit zum Discountpreis geben kann. Ein verbeulter Kotflügel bei einem Mittelklassewagen kostet oft so viel, wie eine halbe Führerscheinausbildung. Ist der Kotflügel mehr verbeult und muss erneuert werden, dann nähern sich die Kosten bereits der gesamten Führerscheinausbildung. Was passiert da eigentlich ? Das von der Branche mühsam aufgebaute, positive Image nutzen schwarze Schafe und Discounter, um mit Billigangeboten abzustauben. Dabei haben wir es mit parasitären Vorgängen zu tun. Nur ist es hier noch kritischer, denn wenn Unternehmen in dieser Branche sparen wollen, können sie entweder nur einen billigen Fuhrpark anschaffen oder das Personal auf das Minimum zurückfahren. Preiswert ist was seinen Preis wert ist und nicht das billigste Angebot. Wie oben schon erwähnt es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aber besonders um die Sicherheit unserer Schüler..... Lieben Gruß Euer Team der Fahrschule Bruckmaier
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