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Fahrradstraßen **Straßen mit Vorrang für den Radverkehr**

12.02.2016 | FAHRSCHUL-NEWSFahrradstraßen **Straßen mit Vorrang für den Radverkehr**

Bei einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion eines " Radweges ".

Anderer Fahrzeugverkehr darf die Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist.

Sind Kraftfahrzeuge zugelassen, gilt eine Geschwindigkeit von maximal 30 Stundenkilometern. Gegebenenfalls müssen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit verringern, um Radfahrer nicht zu behindern oder zu gefährden.

Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, müssen dabei aber möglichst rechts fahren.

Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen "(Inlineskater) frei“ kann Inlinefahren und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden.

Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern halten. Dabei gilt: "Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben". Autofahrer dürfen sich nicht an den Radlern vorbeizwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen.

Insgesamt gibt es in München 57 Fahrradstraßen. Damit ist und bleibt München die Stadt mit den meisten Fahrradsraßen in Deutschland.

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