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3G Regel in der Fahrschule

13.10.2021 | FAHRSCHUL-NEWS3G Regel in der Fahrschule

Liebe Kunden,

seit dem 02.09.21 gelten in Bayern die 3G Regelungen.
Diese gelten auch für uns Fahrschulen und müssen von uns kontrolliert werden.

Zu den Fahrstunden und Theorieunterrichten und wenn ihr zu uns ins Büro kommt, muss ein gültiger PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (Gültigkeit 24 Std.) vorgezeigt werden.

Dies gilt nicht für alle vollständig geimpften und genesenen Personen. Einfach euren Immunisierungsnachweis bei Ankunft in der Fahrschule vorzeigen.

Für Schüler, die in ihren Schulen regelmäßig getestet werden reicht auch ein Schülerausweis, oder vergleichbares Dokument.

Während des gesamten Aufenthalts in den Fahrschulräumen oder im Fahrzeug muss eine medizinische Maske getragen werden.

Die grundsätzlichen Hygieneregeln, wie Händewaschen, Desinfizieren und Abstandsregelungen gelten natürlich weiterhin.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Fahrstunden ohne gültigen 3G Nachweis nicht durchgeführt werden dürfen und von uns als Fehlstunden berechnet werden müssen.

Zum Schutze unser aller Gesundheit bitten wir um euer Verständnis und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Gemeinsam werden wir das Virus besiegen,
euer Team der Fahrschule Bruckmaier

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